Gerechtigkeit für Familien in Würzburg: Wie das Familienrecht dir helfen kann

Das Familienrecht regelt von Unterhalt bis Scheidung alles, was das Familienleben betrifft. Doch wie hilft das Familienrecht Würzburg und was regelt es alles?


Was fällt alles unter das Familienrecht?

Das Familienrecht regelt alle Angelegenheiten, die die Familie betreffen. So beschäftigt es sich mit:

– Adoption
– Eheangelegenheiten und Ehewohnungssachen
– Kindschaftssachen
– Abstammungsangelegenheiten
– Versorgungsausgleich
– Gewaltschutz
– Unterhaltsangelegenheiten
– Güterrecht
– und Lebenspartnerschaften.

Festgelegt sind diese Angelegenheiten im § 111 Familienverfahrensgesetz (FamFG):

Unterhalt

Das Familienrecht behandelt verschiedene Arten von Unterhalt. Nicht nur der Kindesunterhalt, sondern auch der Betreuungsunterhalt, der Nacheheunterhalt, der Trennungsunterhalt und der Betreuungsunterhalt werden hier geregelt.
Eine vorrangige Stellung hat der Kindesunterhalt. Alle anderen Unterhaltsformen stehen ihm nach. Der Unterhalt wird in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Gemessen wird der Betrag an der Höhe des Einkommens. Der Unterhalt Zahlende hat einen Selbstbehalt, der, je nach Höhe des Einkommens, steigt.

Betreuung und Sorgerecht

Streit um das Sorgerecht für KinderAuch die Betreuung und das Sorgerecht werden vom Familienrecht geregelt. Nach einer Trennung geht das Sorgerecht in den meisten Fällen an beide Elternteile über. Derjenige, bei dem das Kind lebt, hat nicht gleich Anspruch auf das alleinige Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht bedarf auch immer der gemeinsamen Einwilligung, bei Angelegenheiten die das Leben des Kindes betreffen. So müssen bei einer Operation oder einem Umzug immer beide Elternteile zu stimmen. Können sich die beiden Elternteile nicht einigen, gibt es die Möglichkeit, vor das Familiengericht zu treten. Jedoch sollte dies der letzte Schritt sein. Vorher sollte eine Beratung beim Jugendamt in Anspruch genommen werden.

Adoption

Adoptionen werden meist dann gewünscht, wenn Paare keine eigenen Kinder bekommen können. Doch auch aus einer vorherigen Partnerschaft mitgebrachte Kinder, werden in einigen Fällen vom neuen Partner adoptiert. Für beides ist das Familienrecht zuständig.
Das Adoptionsrecht hat immer das Wohl des Kindes im Blick. Dies ist wichtiger, als der Wunsch der Eltern einer Adoption. Das Verhältnis zwischen dem Kind und den Eltern sollte sich zu einem Eltern-Kind-Verhältnis entwickeln.
Die Regelungen einen Adoption birgt viele Hindernisse. So müssen die Partner verheiratet sein, um das Kind gemeinsam adoptieren zu können. Sind sie das nicht, so kann nur einer das Kind adoptieren. Doch eine alleinige Adoption birgt Hindernisse, da das Eltern-Kind-Verhältnis schwer nachzuweisen ist. Zusätzlich muss das Kind selbst eine Erklärung abgeben. Ist es unter 14 Jahre alt, so übernimmt dies der gesetzliche Vormund.

Der Weg vor das Familiengericht

Viele Angelegenheiten lassen sich außergerichtlich regeln. Doch manchmal ist der Weg vor das Gericht unumgänglich. Im Falle einer Scheidung ist das Familiengericht unumgänglich.
Auch Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten werden häufig vor Gericht ausgetragen, wenn es zu keiner Einigung kommt.

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