An den Straßen Berlins stehen etwa 433.000 Bäume. Dadurch gehört die Hauptstadt zu den grünsten Städten in Europa. Doch neben der Schönheit der Bäume verbergen sich auch einige Gefahren. Daher ist es manchmal notwendig, Bäume zu fällen.
Es gibt einige Gründe für eine Baumfällung
Die Gründe für eine Baumfällung können Bauarbeiten oder Sanierungen sein, aber auch Pflegemaßnahmen oder der Bau neuer Straßen oder Gebäuden. Oft müssen Bäume gefällt werden, weil die Gefahr besteht, dass sie absterben. Dadurch können sie umfallen und werden zur Gefahr für alle Menschen, die sich in der Gegend aufhalten. Zusätzlich können Häuser und Grundstücke beschädigt werden. Auch der Straßenverkehr wird durch umfallende Bäume beeinträchtigt. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Wurzeln unterirdisch Bauwerke oder Leitungen beschädigen.
Neben dem Absterben der Bäume können auch Krankheiten Grund dafür sein, dass ein Abholzen notwendig wird. Obwohl sie gesund aussehen, können Bäume im Inneren hohl und morsch sein. Ein weiterer Grund sind geschädigte Wurzeln, die den Baum nicht mehr halten können. Die Straßenbäume werden regelmäßig auf Standsicherheit überprüft. Dabei werden erfahrene Baumkontrolleure eingesetzt. Bevor eine Baumfällung in Berlin also durchgeführt werden kann, muss der Baum begutachtet werden. Gesund aussehende Bäume können von Pilzen befallen sein. Die Schädigung wird dem Baum nicht angesehen, ist aber gefährlich. Durch lockere Wurzeln ist der Baum nicht mehr im Boden verankert und kann umkippen. Außerdem können Teile des Baumes abbrechen und gefährlich werden.
Besondere Umstände können das Fällen erschweren
Ein Baum kann nicht nach Lust und Laune gefällt werden. Bäume, die für die Umgestaltung von Park- und Grünanlagen gefällt werden, benötigen eine Genehmigung. Häufig werden sie gefällt, um einen bestimmten historischen Zustand wieder herzustellen. Im Berliner Naturschutzgesetz ist festgehalten, dass zwischen dem 1. März und dem 30. September keine Bäume gefällt werden dürfen. Die einzigen Ausnahmen sind gegeben, wenn der Baum die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder bei behördlich angeordneten Maßnahmen. Auf Privatgrundstücken muss für das Fällen eines Baums eine Fällgenehmigung vorliegen. Diese bekommen Privatpersonen beim zuständigen Bezirksamt. Bei Bäumen, auf denen Kobel, Höhlen, Nester oder holz bewohnende Käfer zu finden sind, muss eine Ausnahme oder Befreiung vom Freilandartenschutz vorliegen. Tiere sind durch das Artenschutzgesetz geschützt.
Auch Privatpersonen müssen einiges beachten
Es kann auch vorkommen, dass Bäume nicht gefällt werden müssen, sondern gepflegt. Diese Pflege ist für Laien oft schwer, daher sollte sie von ausgebildeten Firmen durchgeführt werden. Auch auf privaten Grundstücken kann es notwendig sein, Bäume zu beschneiden. Das passiert zum Beispiel, wenn sie über die Grundstücksgrenze hinauswachsen. Das Fällen wird jedoch am besten einem Profi überlassen, da es sonst zu Unglücken kommen kann. Der Vorteil dabei ist, dass sich Landschaftsgärtner auch mit den behördlichen Fragen auskennen. Zudem besitzen sie das richtige Werkzeug und die notwendige Sachkenntnis.
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