In einer globalisierten Welt, auch in ganz privaten Angelegenheiten, kommt es schnell zur Notwendigkeit, Papiere in einer anderen Sprache und aus einem anderen Rechtsbereich vorlegen zu müssen. Dass diese auch in der Übersetzung dem Original völlig entsprechen, dafür bürgt die beglaubigte Übersetzung in Berlin und anderswo.
Übersetzung als Fehlerquelle weitgehend ausschließen ist der Plan
Übersetzen können viele, aber eine beglaubigte Übersetzung in Berlin kommt erst zustande, wenn ein Übersetzer sie gefertigt hat, der bei Gericht akkreditiert ist. Das soll zweierlei Garantien einbringen. Einerseits stellt das Verfahren sicher, dass der Übersetzer einen linguistischen Abschluss zu den Sprachen besitzt, die er anbietet. Andererseits bekräftigt er durch seine Vereidigung vor Gericht, authentische Arbeit nach bestem Gewissen abliefern zu wollen. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass eine Übersetzung durch absichtliche Ungenauigkeiten oder eingeschleuste Fehlinterpretationen ein Dokument in ihrer Aussage verfälschen und dem Auftraggeber dadurch Vorteile zuschanzen, die ihm nicht zustehen und zulasten einer anderen Partei gehen würden.
Selten hat es mehr Anwendungsgebiete für beglaubigte Übersetzungen gegeben
Die beglaubigte Übersetzung Berlin soll also einem Amt, einem Gericht oder Notar Dokumente zugänglich machen, die ihnen aufgrund ihrer Abfassung in einer fremden Sprache sonst unverwertbar blieben, jedoch für einen amtlichen Vorgang unbedingt gebraucht werden. Aber auch der Privatbereich kann beglaubigte Übersetzungen notwendig machen, etwa ein Immobilienkauf, in dem unbekannte Klauseln enthalten sind. Oder es handelt sich um eine interkulturelle Heirat, deren Zustandekommen an Bedingungen geknüpft ist (vor allem die, ob jemand überhaupt ledig ist und nicht schon verheiratet). Das Erben und Vererben ist auch so ein Thema, das genaue Regularien enthält, die in Erfahrung gebracht werden müssen. Die Anwendungsmöglichkeiten im gewerblichen Raum, in Handel und geschäftlichen Beziehungen sind schier unübersehbar.
Was die Beglaubigung alles enthält
Die Übersetzung durch den vereidigten Übersetzer versucht, das Originaldokument nicht nur im Wortlaut, sondern auch in seiner Struktur so nahe wie möglich in die andere Sprache zu übertragen. Sind Eintragungen durch Dritte, Unterschriften und Stempel enthalten, werden auch diese aufgeführt. Die beglaubigte Übersetzung versucht aber nicht ihre Arbeit als Original auszugeben. Einleitend wird die Überschrift zu finden sein, die den Text als Übersetzung aus der entsprechenden Sprache einleitet. Unter der Übertragung wird zusätzlich ein Beglaubigungsvermerk finden, aus dem hervorgeht, wer wann diese Übersetzung angefertigt hat, und wie man den Übersetzer kontaktieren kann. Also gibt es keine anonymen Übersetzungen, die akzeptabel wären. Der vereidigte Übersetzer setzt auch seinen eigenen Stempel darauf ein, ähnlich wie ein Architekt einen Stempel verwendet, der ihn identifizierbar auf seiner Sachleistung, für die er fachlich bürgt, macht. Ist es ein längeres Dokument über mehrere Seiten, befindet sich der Übersetzerstempel auf jeder einzelnen Seite.
International kann nur eine akkurate Übersetzung akzeptabel sein
Es ist klar, dass beglaubigte Übersetzungen für Rechtssicherheit in internationalen, interkulturellen Beziehungen sorgen. Niemand möchte eine unangenehme Überraschung erleben, nachdem er Entscheidungen gefällt hatte, die auf falschen Informationen begründet waren, weil die Übersetzung ungenau oder missverständlich verfasst war. Genau das will die beglaubigte Übersetzung als Pflicht für behördlichen oder vertragsrechtlichen Umgang mit Dokumenten aus einer anderen Sprache ausschließen.
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